Gebührensätze (gültig ab 01.07.2014)
Gebühren für Selbsterfahrung und Supervision
Die Liquidation findet im privatrechtlichen Verhältnis zwischen Supervisionen
und Ausbildungskandidaten statt. Der empfohlene Stundensatz beträgt bis zu € 85,00.
Gebühren für Eignungsgespräch
Die Gebühren pro Eignungsgespräch betragen € 120,00.
Semestergebühren für Theorieveranstaltung
Der Gebührensatz für ärztliche psychoanalytische Weiterbildungskandidaten beträgt € 300,00 pro Semester für die gesamte Aus- und Weiterbildungszeit. Gebühren für Selbsterfahrung und Supervision sind darin nicht enthalten. Die Gebührensätze für ärztliche Weiterbildungskandidaten in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie betragen € 300,00 für die ersten 4 Semester und€ 150,00 ab dem 5. Semester. Die reduzierte Semestergebühr für ärztliche Weiterbildungskandidaten in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie ab dem 5. Semester ist obligat bis zum Ende der Weiterbildung und schließt die Gebühren für die Teilnahme an bis zu 12 Unterrichtstunden/Semester ein. Bei der Teilnahme an einer höheren Anzahl von Theoriestunden erhöht sich der Gebührensatz um € 10,00/Stunde. Der Gebührensatz für die Ausbildung zum Psychologi¬schen Psychotherapeuten beträgt derzeit € 300,00 pro Semester. Der Teilnehmernachweis erfolgt in einem Studienbuch. Die Teilnahme ist vom jeweiligen Dozenten zu testieren. Der Besuch der im Vorlesungs¬verzeichnis angegebenen fakultativen Veranstaltungen und Vorträge ist gebührenfrei.
Prüfungsgebühren
Für das Vorkolloquium wird eine Prüfungsgebühr von € 200,00 erhoben, für das Instituts-Abschlusskollo¬quium eine Gebühr von € 300,00 und für das Abschlusskolloquium nach PTG € 480,00, die bei Anmeldung zur Prüfung fällig werden.
Zahlungstermine und -modalitäten
Die Gebühren für das Sommersemester müssen bis 30.03., für das Wintersemester bis 30.09. auf dem Institutskonto eingegangen sein. Um einen pünktlichen Zahlungseingang zu sichern, wird den Kandidaten dringend empfohlen, das Institut zu ermächtigen, die Semester- und Prüfungsgebühren per Lastschrift ein¬zuziehen. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Gebühren besteht keine Berechtigung zur Teilnahme an den kostenpflichtigen Institutsveranstaltungen bzw. zur Anerkennung der Teilnahme. Bei säumiger Beitrags¬zahlung tritt ein gebührenpflichtiges Mahnverfahren in Kraft. Bei vergeblicher Mahnung erfolgt die Exmatrikulation.
Gasthörer
können in begrenzter Zahl zur Teilnahme an den Veranstaltungen zugelassen werden. Die Zu-lassung erfolgt jeweils befristet. Anträge sind an den Leiter des WBA und den jeweiligen Dozenten zu stellen. Der Gebührensatz für Gasthörer beträgt € 10,00, für AiP und PiP € 5,00/ Unterrichtsstunde (45 min). Gasthörer können nur an denjenigen Veranstaltungen teilnehmen, für die die Gebühren auf dem Institutskon¬to eingegangen sind.
Beurlaubungen
Anträge auf Beurlaubungen müssen rechtzeitig schriftlich vor Semesterbeginn an den Weiterbildungsaus¬schuss gestellt und von ihm schriftlich bestätigt werden, sodass die Genehmigung zum Sommersemester am 15. März und zum Wintersemester am 15. September in der Geschäftsstelle des Instituts vorliegt. Im Falle einer Beurlaubung ist die halbe Semestergebühr zu entrichten. Über eine Abweichung von dieser Regel in besonderen Fällen entscheidet der Weiterbildungsausschuss auf gesonderten Antrag des Betroffenen. Die Regelungen zur Beurlaubung in der Weiterbildungs- und Prüfungsordnung sind zu beachten.
"Schnuppersemester"
Für interessierte Bewerber besteht die Möglichkeit, einmalig kostenfrei an einem Seminar teilzunehmen. Für weitere Seminare im laufenden Semester erheben wir eine Schutzgebühr i. H. von 50,00 €, die zurückerstattet bzw. mit der Semestergebühr verrechnet werden kann, sobald sich der Bewerber zur Aufnahme im Institut entschließt. Diese Regelung dürfen max. 5 Bewerber in Anspruch nehmen, die Bewerbung ist an den WBA zu richten.
Bankverbindung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank |
IBAN: |
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DE91 3006 0601 0004 9049 74 |
BIC: |
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DAAEDEDDXXX |
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